Gemeindebaupolitik

Gemeindebaupolitik - Gemeinden - Bauleitpläne - Raumordnungspläne - Rechtsaufsicht

Die Gemeindebaupolitik

Die Gemeinden sind für die Aufstellung der Bauleitpläne selbst zuständig.

Die Bauleitpläne unterliegen der Normenkontrolle der Justiz und der Rechtsaufsicht der höheren Verwaltungsbehörden.

Die Gemeinden unterliegen den Vorgaben der Raumordnungspläne und müssen öffentliche Belange berücksichtigen.

An letzter Stellen werden in der Gemeindebaupolitik private Belange berücksichtigt.
Wenn überhaupt!

©Deutscher Bauzeiger