Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzung - Bürgermeister - Gemeinderat - Gestaltung - reglementieren

Die Gestaltungssatzung

Die Gestaltungssatzung wird vom Gemeinderat, deren Mitglieder im Rahmen der kommunalen Wahl von den Gemeindemitgliedern gewählt werden, beschlossen.

Wenn man allerdings einen Bürgermeister hat, der krankhaft veranlagt ist, wird in der Gestaltungssatzung jeder Müll reingeschrieben.

In vielen Gemeinden führen sich diese Bürgermeister als Korintenkacker auf.

In Dresden Langebrück können Hausbesitzer nicht einmal frei über die Farbe des Außenanstrichs entscheiden, wie der Fall eines Malermeisters zeigt.

Das Bauamt muss diesen bürokratischen Müll umsetzen.

Dazu kommt, dass die Gestaltungsformulierungen in den Bauordnungen der Länder im Wesentlichen einer Bauverordnung entlehnt sind,


die aus der NAZI-Zeit stammt,


und über die das Bundesverwaltungsgericht sein Verdikt schon 1962 gesprochen hat:

Die Bestimmungen ermöglichten "es nicht, in Ortssatzungen die Gestaltung baulicher Anlagen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf Baugesinnung oder Einfügung in die Umgebung geschmacksdiktatorisch oder gar willkürlich bis ins einzelne zu reglementieren".

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