Innenbereich Außenbereich

Innenbereich - Außenbereich - Flächennutzungsplan - Baugesetzbuch - BauGB - §§ 34, 35

Die Unterscheidung von Innenbereich und Außenbereich im Flächennutzungsplan

Die Begriffe Innenbereich und Außenbereich stammen aus dem Baugesetzbuch siehe BauGB (§§ 34, 35).

Der Begriff Innenbereich bedeutet "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile".

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil endet mit der letzten Bebauung oder auch nicht.

Der Begriff Ortsrandlage bedeutet Abgrenzungsprobleme, Grenzfälle die immer einer juristischen Aufarbeitung bedürfen.
Geben Sie den Behörden nicht einfach nach!

Die danach sich ihr anschließenden selbständigen Flächen gehören zum Außenbereich.

Der Begriff Außenbereich bedeutet "außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile".

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist zwar grundsätzlich nicht unbedingt maßgebend für die Trennung Innenbereich oder Außenbereich, kann aber als Anhaltspunkt zur Beurteilung dienen.
Besonders, wenn der Flächennutzungsplan überwiegend landwirtschaftliche Flächen darstellt, wird in den meisten Fällen vom Begriff Außenbereich auszugehen sein.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan wird auch festlegen, dass Grünflächen nicht bebaut werden dürfen.

Ist kein Bebauungsplan aufgestellt, liegt das Grundstück im ungeplanten Innenbereich.

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