Planungsrecht im Städtebau
Planungsrecht - Städtebau - Bodenrecht - Baugesetzbuch - BauGB
Das Planungsrecht im Städtebau
Das städtebauliche Planungs- und Bodenrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) enthalten.
Das städtebauliche Planungs- und Bodenrecht regelt im Einzelnen:
- die städtebauliche Planung; siehe hierzu ausführlich unter Bauleitplanung,
- die Sicherung der Bauleitplanung,
- die gesetzlichen Vorkaufsrechte der Gemeinden,
- die Zulässigkeit von Vorhaben,
- die Entschädigung bei Planungen,
- die Bodenordnung (Umlegung, Grenzregelung),
- die Enteignung,
- die Erschließung,
- die Maßnahmen für den Naturschutz,
- die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen,
- die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen,
- die Erhaltungssatzung,
- die städtebaulichen Gebote (Baugebot, Modernisierungsgebot, Pflanzgebot, Rückbau und Entsiegelungsgebot),
- den Sozialplan und den Härteausgleich,
- die Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen,
- die städtebaulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur,
- die Wertermittlung von Grundstücken und das Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen.
Dazu kommt, dass die Gestaltungsformulierungen in den Bauordnungen der Länder im Wesentlichen einer Bauverordnung entlehnt sind, die aus der NAZI-Zeit stammt, und über die das Bundesverwaltungsgericht sein Verdikt schon 1962 gesprochen hat:
Die Bestimmungen ermöglichten "es nicht, in Ortssatzungen die Gestaltung baulicher Anlagen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf Baugesinnung oder Einfügung in die Umgebung geschmacksdiktatorisch oder gar willkürlich bis ins einzelne zu reglementieren".
©Deutscher Bauzeiger: Planungsrecht im Städtebau