Das Verbot für Fahrradständer laut Bebauungsplan in München
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Das Verbot für Fahrradständer laut Bebauungsplan in München
Relativ schnell sollen neue Vorschriften zur Gestaltung von Außenbewirtungsflächen und des Straßenraums in Kraft treten.
Die Stadt München will, nachdem sie die Fußgängerzone neu hergerichtet hat, ihre Vorschriften für die Gastronomie aus der Maximilianstraße in leicht geänderter Form auf den Rest der Innenstadt übertragen.
Geregelt sind etwa die Größe und Form von Sonnenschirmen oder die Farbe von Stühlen und Tischen.
Ziel: ein einheitliches Erscheinungsbild, etwa ohne Sonnenschirme mit großem Brauereiaufdruck.
Private Fahrradständer vor Geschäften werden in der Innenstadt verboten, weil sie häufig als Werbereiter missbraucht wurden.
©Deutscher Bauzeiger: Verbot für Fahrradständer