Verbot Maschendrahtzaun
Verbot - Maschendrahtzaun - Gemeinde - Bebauungsplan - Behördenwillkür
Das Verbot für einen grünen Maschendrahtzaun laut Bebauungsplan der Gemeinde
Seit Jahren werden in einer Gemeinde grüne Maschendrahtzäune errichtet.
Auf einmal schreibt die Gemeinde vor, der grüne Maschendrahtzaun muss gegen einen verzinkten Maschendrahtzaun ersetzt werden.
Die Begründung der Behörde: der grüne Maschendrahtzaun wird vom Wild nicht gesehen, und das Wild könnte in den Maschendrahtzaun laufen und sich verletzen.
Diese Auflage der Gemeinde ist mit hohen Kosten verbunden.
Die Bürger können gegen diese Behördenwillkür der Gemeinde nichts ausrichten, man rennt gegen Windmühlen an.
Hat der Gemeinderat einschließlich des Bürgermeisters beim Verabschieden des Bebauungsplans auch Maschendrahtzaun im Kopf gehabt?
Was ist das für eine Posse; schickt bei der nächsten Wahl den gesamten Gemeinderat in Rente.
Deutscher Bauzeiger: Verbot Maschendrahtzaun