Verbot Pflaster
Verbot - Pflaster - Bebauungsplan - Mindestfugenbreite
Verbot Pflaster in Rheinland-Pfalz
In einem Bebauungsplan einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz ist als Mindestfugenbreite (2cm) bei Pflaster und/oder Öko-Pflaster vorgeschrieben.
Deutscher Bauzeiger Satire
Die Bauabnahme dieses Pflasters wird folgendermaßen durchgeführt:
- der größte Korinthenkacker des Bauamtes wird ausgewählt, die Bauabnahme durchzuführen
- mit dem Metermaß wird die Mindestfugenbreite 2cm des Pflasters nachgemessen und gegebenenfalls Fotos erstellt
- wird bei 10% der Plasterfläche ein Verstoß gegen den behördlich angeordneten Schwachsinn festgestellt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet mit der Auflage, das Pflaster neu zu verlegen
- der Korinthenkacker bekommt eine Belobigung und wird befördert.
©Deutscher Bauzeiger: Verbot Pflaster