Baugenehmigung Gartenhaus
Baugenehmigung - Gartenhaus - Baurecht - Außenbereich - Innenbereich - Genehmigung - Gemeinde
Die Baugenehmigung für ein Gartenhaus im Innenbereich in Bayern
Laut Baurecht unterscheidet der Flächennutzungsplan zwischen Innenbereich der Gemeinde; hier können Sie bauen und dem Außenbereich; hier können Sie nicht bauen.
Wenn Sie Ihr Gartenhaus im Innenbereich der Gemeinde errichten, brauchen Sie keine Genehmigung.
Wenn Sie Ihr Gartenhaus im Innenbereich der Gemeinde errichten, brauchen Sie ab einer Höchstgrenze für Gartenhäuser, die bei 75m³ umbautem Raum liegt, eine Genehmigung.
Für Ihr Gartenhaus im Innenbereich der meisten Gemeinden in Bayern, brauchen Sie
keinen Bauantrag einreichen.
Bauvorschriften für ein Gartenhaus
Für Ihr Gartenhaus im Innenbereich der meisten Gemeinden in Bayern müssen Sie
einige Bauvorschriften beachten:
- es darf keine Feuerungsanlage eingebaut werden
- der vorgeschriebene Mindestabstand zur Nachbargrenze von 3 Meter Grenzabstand ist einzuhalten
- wenn Sie direkt auf die Grenze bauen - die Höhe der Grenz-Gartenhaus-Wand beträgt maximal 3 Meter
- wenn Sie direkt auf die Grenze bauen - die überdachte Fläche des Gartenhauses darf 20 m² nicht überschreiten
- wenn Sie direkt auf die Grenze bauen und an den anderen Grundstücksgrenzen noch weitere Grenzgebäude oder Gartenhäuser oder Garagen haben, darf die Summe aller Nutzflächen nicht mehr als 50 m² ergeben
- wenn Sie direkt auf die Grenze bauen und an den anderen Grundstücksgrenzen ist die gesamte Länge der Grenzgebäude Außenwand je Grundstücksgrenze auf maximal 8 Meter begrenzt
Auf dem Baumt erfahren Sie die für Sie gültigen Bauvorschriften
Informieren Sie Ihren Grundstücks Nachbarn, besonders bei der Errichtung eines Bauwerks an der Grenze.
Dadurch können Sie Missverständnisse und Streitigkeiten vermeiden.
Hilfreich ist es, mit einer Genehmigung des Nachbarn zum Bauamt zu gehen.
Folgende Unterlagen sollten Sie zum Bauamt mitnehmen:
Mitteilung über den Bau eines Gartenhauses an das Bauamt.
Schreiben mit folgenden Angaben:
- Größe des Gartenhauses
- Material: soll das Gartenhaus aus Holz oder Stein sein
- Lageplan: Baulinie oder Baugrenze
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