Ensembleschutz

Denkmalschutz - Ensemble - Ensembleschutz - Restriktionen - Baudenkmal - Schutzcharakter

Der Ensembleschutz

Ist das Haus denkmalgeschützt oder gilt für den gesamten Straßenzug ein sogenannter Ensembleschutz, der den Gesamteindruck der geschützten Fläche wahren soll, müssen zusätzliche Restriktionen beachtet werden.

Dieser, häufig auch als „Ensemble“ bezeichnete Schutzcharakter, umfasst Gebäudegruppen oder Teile dieses Ensembles.

Das Schutzziel beinhaltet hier wesentlich das äußere Erscheinungsbild eines historischen Gebäudes, sein historisches Zusammenwirken mit den restlichen Gebäuden, z.B. einer Hofanlage.

Das innere, bauzeitliche Hausgefüge ist zumeist nicht mehr vollständig oder zeitgenössisch verändert vorhanden.

Jede bauliche Veränderung oder Nutzungsänderung eines Baudenkmals beinhaltet auch solche Maßnahmen, die bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden verfahrensfrei wären wie:

  • ein neuer Fassadenanstrich
  • eine neue Dacheindeckung
  • ein Fensteraustausch

Diese baulichen Maßnahmen unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt der Denkmalschutzbehörde.

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