Baurecht öffentlich

Baurecht - öffentlich - Rechtsvorschriften - Recht - Bauleitplanung - Bauordnungsrecht

Das öffentliche Baurecht

Das öffentliche Baurecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften, die sich mit der Zulässigkeit und Umsetzung eines Bauvorhabens befassen.

Die Aufgabe des öffentlichen Baurechtes ist dabei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren.

Im öffentlichen Baurecht wird einerseits unterschieden zwischen Bundes- und Landesrecht andererseits zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.

Die Bauaufsicht ist dabei für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften aus dem öffentlichen Baurecht zuständig.

Diese Vorschriften sind:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Planzeichenverordnung (PlanZVO) als bundesrechtliche Vorschriften sowie die
  • Landesbauordnungen der Bundesländer
  • Denkmalschutzgesetz (DSchG) als landesrechtliche Vorschriften

Neben den Gesetzesvorschriften existieren auch zahlreiche Satzungen, die auf Grundlage des BauGB oder der HBO erlassen wurden.

Bauleitplanung

Das öffentliche Recht der örtlichen Bauleitplanung dient dazu, Bauflächen, Verkehrswege, Infrastrukturen und von Bebauung frei zu haltende Flächen räumlich zuzuordnen und auszugestalten.

BauGB-Novelle 2011 (Klimaschutz- und Klimaanpassung)

Städte und Gemeinden müssen sich in Zukunft verstärkt mit der Bekämpfung des Klimawandels und der Anpassung an diesen beschäftigen.
Die anstehenden Aufgaben haben auch eine erhebliche städtebauliche Dimension, der die Gemeinden bei ihren Vorgaben zur örtlichen Bodennutzung Rechnung tragen müssen.

BauGB-Novelle 2013 (Innenentwicklung)

Vor allem Innenstädte und Ortskerne sind herausragende Faktoren für die Stadtentwicklung und unterliegen einem fortgesetzten Anpassungsdruck durch sich verändernde Nutzungsansprüche der angesiedelten Wohnbevölkerung.

Die sich daraus entwickelnden Umstrukturierungsprozesse gefährden jedoch aufgrund der komplexen Gemengelage von unterschiedlichen Interessen die Funktionsfähigkeit der Zentren in zunehmendem Maße und führen zu städtebaulichen Missständen.

Erklärtes Ziel der Städtebaupolitik des Bundes ist es daher, die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden in der Bauleitplanung stärker zu verankern, d.h. quantitativ die Neuinanspruchnahme von Flächen auf der „Grünen Wiese“ zu reduzieren sowie langfristig in Gänze zu vermeiden und qualitativ die Urbanität und Attraktivität der Innenstädte zu wahren und auch in baukultureller Sicht zu erhöhen.

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