Bundesgerichtshof BGH Baugenehmigung
Baugenehmigung Architekt - Leitsatzentscheidung - Planung - Genehmigungsfähigkeit
Die Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung stellt verbindlich fest, dass das Vorhaben mit dem gesamten, im Zeitpunkt der Genehmigung geltenden öffentlichen Recht übereinstimmt (BVerwG aaO).
BGH: Neue Leitsatzentscheidung zur genehmigungsfähigen Planung eines Architekten
Der für Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied in einer veröffentlichten Entscheidung über die grundsätzliche Pflicht des Architekten, eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung als Werkerfolg zu liefern.
Amtliche Leitsätze:
BGB §§ 631, 633, 254
a) Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg grundsätzlich eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung.
Etwas anderes gilt dann, wenn der Auftraggeber das Risiko der Genehmigungsfähigkeit der Planung aufgrund vertraglicher Vereinbarung übernimmt.
b) Es können bauordnungsrechtliche Bedenken von solchem Gewicht gegen die Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, dass der Bauherr ihretwegen nicht ohne weiteres auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung vertrauen darf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12.06.1975 - III ZR 34/73, NJW 1975, 1968, 1969).
c) Sind dem Auftraggeber Umstände bekannt, aufgrund derer sich die Fehlerhaftigkeit der Genehmigungsplanung des Architekten aufdrängt, und macht er von der erteilten Baugenehmigung dennoch Gebrauch, verstößt er regelmäßig gegen die im eigenen Interesse bestehende Obliegenheit, sich selbst vor Schäden zu bewahren (§ 254 Abs. 1 BGB).
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 8/10
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