Mallorca Baugenehmigung
Mallorca - Baugenehmigung - Neubau - Architekt
Die Baugenehmigung auf Mallorca
- Ausführungsplanung und Ausschreibung (ejecución y memoria del proyecto)
- Baugenehmigung (Licencia de Obra)
- Bauabnahme (Final de Obra)
- Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad)
- Genehmigungsplanung (Proyecto Basico)
- Grundbucheintrag(Registro de la Propiedad)
- Neubauerklärung (Obra Nueva)
Auf Mallorca müssen beim Neubau eines Hauses, folgende bürokratischen Vorgänge beachtet werden.
- Architekt Erstellung der Genehmigungsplanung (proyecto básico)
- Architekt, Bauträger, Rechtsanwalt oder Steuerbüro erstellt Bauantrag bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
- Erteilung einer Baugenehmigung (licencia de obra) durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die Baugenehmigung (licencia de obra) ist ab dem Datum ihrer Erteilung zwei Jahre gültig und kann vor dem Ablauf jeweils um zwei Jahre verlängert werden.
- Architekt erstellt Ausführungsplanung und die Leistungsbeschreibung (ejecución y memoria del proyecto)
- Architekt macht Bauabnahme mit dem Bauherrn (certificado del final de obra)nach Fertigstellung des Hauses
- Architekt veranlasst Sichtvermerk im Abnahmeprotokoll durch die Architektenkammer.
- Architekt beantragt mit dem Abnahmeprotokoll bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung die behördliche Bauabnahme (final de obra).
- Der Bauherr lässt beim Notar eine öffentliche Urkunde zur Neubauerklärung für das Haus erstellen (escritura sobre la declaración de obra nueva).
- Im Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) und im Katasteramt (Catastro). Erfolgt der Eintrag des Neubaus (alta de obra nueva) in das Grundstückblatt
- Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (certificado de la cédula de habitabilidad) ist vom Bauherrn mit allen Dokumenten beim Inselrat von Mallorca zu beantragen.
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