Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung - Eigentumswohnung - Grundbuchblätter
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, dass eine Eigentumswohnung baulich ausreichend von anderem Eigentum abgeschlossen ist.
Auch Speicher, Keller oder Garagen können als abgeschlossene Räume gelten.
Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann Eigentum in einzelne Grundbuchblätter eingeteilt werden.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie:
- ein Mietshaus in Eigentumswohnungen aufteilen wollen
- den Neubau von verschiedenen Eigentumswohnungen planen
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kann Eigentum nicht in das Grundbuch eingetragen werden.
Die Abgeschlossenheit ist durch Wände oder Decken gegeben.
Auch Schall- und Wärmeschutz muss für die Abgeschlossenheitsbescheinigung gewährleistet sein.
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung muss es einen abschließbaren eigenen Zugang zu jeder Einheit geben.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Bauaufsichtbehörde ausgestellt.
Für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung brauchen Sie:
- amtlicher Lageplan mit Grundstücksgrenzen und betroffenen Gebäuden / Einheiten
- Grundrisse des gesamten Gebäudes (mit Türen)
- Nutzungsbeschreibungen der einzelnen Räume
- Ansichten
- Schnitte
©Deutscher Bauzeiger 19.1.1 Bauamt - Abgeschlossenheitsbescheinigung