Quecksilber Altstandortkataster
Auskunft Quecksilber Altstandortkataster
Altlasten - Grundstück - Kataster - Quecksilber - Eigentümer
Für Grundstücke, für die Sie eine Belastung durch Quecksilber vermuten, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde einen Auszug aus dem Altstandortkataster beantragen.
Die Gemeinde kann Ihnen Auskünfte zu vorliegenden Daten oder schädlichen Bodenveränderungen geben.
Für die Auskunft aus dem Quecksilber-Altstandortkataster müssen Sie ein berechtigtes Anliegen vorweisen.
Das bedeutet, dass Sie entweder Eigentümer, Mieter oder potentiell zukünftiger Eigentümer oder Mieter des Grundstücks sein müssen.
Der bestehende Eigentümer des Grundstücks muss der Auskunft zustimmen.
Bei mehreren Teileigentümern müssen alle Eigentümer einen Antrag zur Auskunft einreichen.
Antrag auf Auskunft aus dem Quecksilber Altlastenkataster stellen
Fügen Sie Ihrem Antrag auf Auskunft aus dem Quecksilber-Altstandortkataster folgende Dokumente hinzu:
- Lageplan (1:1000) mit Gebäuden
- Grundbuchauszug
Die einfache mündliche Auskunft aus dem Quecksilber-Altstandortkataster ist in der Regel kostenfrei.
Für schriftliche Unterlagen müssen Sie die anfallenden Gebühren übernehmen.
©Deutscher Bauzeiger 18.2.1b Bauamt - Altlast Baugrundstück - Auskunft Quecksilber Altstandortkataster