Bauaufsichtsbehörde

Oberste - obere - untere - Bauaufsichtsbehörde - Bauvorschriften - Baubestimmungen

Die Bauaufsichtsbehörde auf kommunaler Landesebene

Die Bauaufsichtsbehörde findet sich auf kommunaler Landesebene.

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Aufgabe, die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes zu überwachen.

Ihre Zuständigkeit ist auf drei Ebenen verteilt:

  • die oberste
  • die obere
  • die untere Bauaufsichtsbehörde

Die oberste Bauaufsichtsbehörde eines Bundeslandes erlässt neue Bauvorschriften oder führt neue technische Baubestimmungen ein.

Auf der Gemeindeebene sind die unteren Bauaufsichtsbehörden für die Überprüfung und Genehmigung von Bauanträgen für Neubau-, Umbau- und Abbruchmaßnahmen zuständig.

Ihre Arbeit wird durch die obere Bauaufsichtsbehörde überwacht.

Die untere Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

Die untere Bauaufsichtsbehörde wird auch als „Baupolizei“ bezeichnet.

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