Baubehörden
Planungsamt - Bauaufsichtsamt - Hochbauamt - Katasteramt - Liegenschaftsamt
Die Baubehörden
Für Anträge und Auskünfte für den Bauherrn ist in der Regel die untere Baubehörde zuständig.
Die untere Baubehörde ist auf der Gemeinde- oder Kreisebene angesiedelt.
Bauämter sind normalerweise in Ämter mit unterschiedlichen Schwerpunkten unterteilt.
Planungsamt
Das Planungsamt kümmert sich um die Bearbeitung von Bebauungsplänen.
Bauaufsichtsamt
Das Bauaufsichtsamt prüft und erteilt Genehmigungen.
Das Bauaufsichtsamt überwacht außerdem private Bauvorhaben.
Hochbauamt
Das Hochbauamt plant und leitet öffentliche Bauten.
Katasteramt
Das Katasteramt verwaltet das Vermessungswesen der Gemeinde.
Liegenschaftsamt
Das Liegenschaftsamt verwaltet alle öffentlichen Grundstücke.
Tiefbauamt
Das Tiefbauamt plant und leitet Erschließungen, Kanalisation und den Straßenbau einer Gemeinde.
Wohnungsamt
Das Wohnungsamt verwaltet die Wohngeldstelle und den staatlich geförderten Wohnungsbau.
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