Baubehörden

Planungsamt - Bauaufsichtsamt - Hochbauamt - Katasteramt - Liegenschaftsamt

Die Baubehörden

Für Anträge und Auskünfte für den Bauherrn ist in der Regel die untere Baubehörde zuständig.

Die untere Baubehörde ist auf der Gemeinde- oder Kreisebene angesiedelt.

Bauämter sind normalerweise in Ämter mit unterschiedlichen Schwerpunkten unterteilt.

Planungsamt

Das Planungsamt kümmert sich um die Bearbeitung von Bebauungsplänen.

Bauaufsichtsamt

Das Bauaufsichtsamt prüft und erteilt Genehmigungen.

Das Bauaufsichtsamt überwacht außerdem private Bauvorhaben.

Hochbauamt

Das Hochbauamt plant und leitet öffentliche Bauten.

Katasteramt

Das Katasteramt verwaltet das Vermessungswesen der Gemeinde.

Liegenschaftsamt

Das Liegenschaftsamt verwaltet alle öffentlichen Grundstücke.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt plant und leitet Erschließungen, Kanalisation und den Straßenbau einer Gemeinde.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt verwaltet die Wohngeldstelle und den staatlich geförderten Wohnungsbau.

©Deutscher Bauzeiger 11.1.1 Bauamt - Allgemeines Baubehörden

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