Erschließungsbaulast
Erschließungsbaulast - Baugrundstück - Erschließung - Baulast
Die Erschließungsbaulast auf dem Baugrundstück
Gebäude dürfen nur errichtet werden, wenn das Baugrundstück von einer öffentlichen Verkehrsfläche erschließbar ist.
Zur Erschließung eines Geländes gehört auch die Erschließung durch Leitungen (öffentliches Versorgernetz).
Das bedeutet, das Grundstück muss an einer Verkehrsfläche (Straße) liegen, oder eine gesicherte Zufahrt von einer öffentlichen Verkehrsfläche aufweisen.
Wenn eine solche Erschließung nicht vorhanden ist, kann eine Baulast auf einem angrenzenden Grundstück eingetragen werden.
Der Nachbar muss der Baulast auf seinem Grundstück zustimmen.
Dieses Wegerecht wird als Baulast eingetragen.
©Deutscher Bauzeiger 18.2.6 Bauamt - Baulast auf dem Baugrundstück - Erschließungsbaulast