Bauanzeige Carport
Die Bauanzeige für ein Carport
Bauanzeige - Bauantrag - Landesbauordnungen - Grenzabstände
Für die Errichtung von einem Carport gibt es keine deutschlandweit einheitliche Regelung für die Erforderlichkeit einer Baugenehmigung oder Bauanzeige.
In manchen Ländern sind Carports bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei.
In anderen Bundesländern muss für den Bau eines Carport eine Bauanzeige oder ein Bauantrag mit statischen Nachweisen eingereicht werden.
Die Grundlage für diese regionalen Unterschiede bilden die jeweiligen Landesbauordnungen.
In den Landesbauordnungen sind auch die entsprechenden einzuhaltenden Grenzabstände geregelt.
Auch in den Bebauungsplänen können Regelungen zu Carports festgehalten sein.
Informieren Sie sich deshalb vor dem Bau eines Carport bei Ihrer zuständigen Baubehörde.
Wenn Sie eine Bauanzeige oder einen Bauantrag einreichen müssen...
Für eine Bauanzeige oder Baugenehmigung benötigen Sie:
- einen ausgefüllten Bauantrag (Sie erhalten den Bauantrag bei Ihrem Bauamt)
- Flurkarte im Maßstab 1:500 (Sie erhalten die Flurkarte beim Katasteramt) mit eingezeichnetem Carport
- Bauzeichnungen des Carport
- Statische Berechnungen
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