Bauvoranfrage

Bauvoranfrage - Bauantrag - Bauvorhaben - Genehmigungsfähigkeit

Die Bauvoranfrage

Bevor Sie einen förmlichen Bauantrag einreichen, besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Bauvoranfrage.

Mit der Bauvoranfrage können planungsrechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben im Vorneherein geklärt werden.

Die Bauvoranfrage klärt alle gestellten Fragen zur Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.

Die Entscheidungen der Bauvoranfrage sind - wie im normalen Baugenehmigungsverfahren - rechtsverbindlich.

Solange der Bauvorbescheid der Bauvoranfrage nicht widerrufen wird, ist die Entscheidung für die Baugenehmigung bindend.

Mit der Bauvoranfrage können alle Fragen geklärt werden, die auch im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

Die Bauvoranfrage muss immer mit einer konkreten Fragestellung verbunden sein.

Beispiele für Bauvoranfragen:

  • Kann ich auf dem Grundstück ein Wohnhaus bauen?
  • Kann das Gebäude die geplante Größe haben?
  • Ist die geplante Nutzung des Gebäudes zulässig?

Der Bauvorbescheid der Bauvoranfrage ist keine Baufreigabe.

Gebaut werden darf erst nach Erhalt der offiziellen Baugenehmigung.

©Deutscher Bauzeiger 16.1.1  Bauamt - Bauvoranfrage