Bodenschutzgesetz und Altlastenverordnung
Bodenschutzgesetz - Bundesbodenschutzgesetz - Altlastenverordnung - BBodSchG - BBodSchV
Das Bodenschutzgesetz und die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) wurde erstmals eine eigenständige gesetzliche Regelung für die Naturressource Boden geschaffen.
Damit wurde neben dem Wasser und der Luft auch der Boden als drittes Umweltmedium unmittelbar durch ein Gesetz des Bundes geschützt.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens durch Gefahrenabwehr, Sanierung und Vorsorge.
Dabei sollen insbesondere nachteilige Einwirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens so weit wie möglich vermieden werden.
Es geht vom Schutz des Bodens in seinen natürlichen Funktionen und in seinen Nutzungsfunktionen aus und betont den Erhalt seiner Leistungsfähigkeit unter dem Prinzip der Vorsorge.
Die von Böden ausgeübten Regelungs-, Produktions- und Lebensraumfunktionen sind zu sichern oder wiederherzustellen, um die bodeneigenen chemischen Potentiale langfristig zu bewahren.
Das Bodenschutzrecht verfolgt im Wesentlichen die Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen einschließlich der Gefahrenabwehr.
Der Zweck des Gesetzes besteht neben der vorbeugenden Funktion darin, diejenigen Gefahren oder Störungen für die Rechtsgüter des Einzelnen oder der Allgemeinheit zu beseitigen, die durch bereits eingetretene Veränderung der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens hervorgerufen wurden.
Liegt eine derartige Beeinträchtigung des Bodens bereits vor, muss der Verantwortliche die Sanierungsmaßnahmen durchführen.
Wie und in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen dann wiederum von dem Verantwortlichen zu tragen sind, ist einem komplizierten Bewertungssystem anheimgestellt.
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