Unbedeutende bauliche Anlagen
Unbedeutende bauliche Anlagen - Terrassen - Hofeinfahrten - Teppichstangen - Hauseingangsüberdachungen
Unbedeutende bauliche Anlagen sind genehmigungsfrei:
- Hauseingangsüberdachungen
- Terrassen ohne Überdachung
- Pergolen
- Hofeinfahrten ohne Überdachung
- Teppichstangen
Im Außenbereich, Achtung Satire
- Jägerstände aber nur mit Schloss, ohne Schloss ist das ein ungenehmigter Unterstand
- Wildfütterungen, was das auch immer sein mag, vielleicht Heuhaufen, nicht über 2 Meter
- Bienenfreistände bis zu einem Rauminhalt von 5 m³; ab 900 Bienen brauchen Sie eine Entscheidung des Gemeinderates
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