Ungesicherte Erschließung
Unvollständige Bauvorlagen - Ungesicherte Erschließung
Die ungesicherte Erschließung
Eine ungesicherte Erschließung kann eintreten, wenn eine bebaute Teilfläche eines Grundstücks verkauft wird.
Eine ungesicherte Erschließung kann eintreten, wenn das Baugelände von der Stadt noch nicht an die Versorgungsnetze angeschlossen wurde.
Unter Erschließung versteht man:
- Anschluss an das öffentliche Wege- und Straßennetz
- Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz (Versorgungsleitungen: Strom, Wasser, Gas, Wärme)
- Anschluss an das öffentliche Entsorgungsnetz (Abwassernetz)
Eine ungesicherte Erschließung stellt laut dem Baugesetzbuch einen Mangel dar.
Wenn sich nach dem Kauf eines Grundstücks herausstellt, dass die Erschließung nicht gesichert ist, kann der Käufer den Vertrag rückgängig machen, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz fordern.
Ein Grundstück ist nur bebaubar, wenn die Erschließungsanlagen vorhanden sind.
In der Regel ist die Gemeinde für die Erschließung verantwortlich.
Diese Vorerschließungen werden vor dem Hochbauvorhaben auf dem Gelände hergestellt.
Die Erschließung ist gesichert, wenn sie bis an die Grenze des Baugrundstücks herangeht.
Sobald die Erschließung gesichert ist, kann von einem Grundstück als „Bauland“ gesprochen werden.
©Deutscher Bauzeiger 20.2.2 Bauamt - Unvollständige Bauvorlagen - Ungesicherte Erschließung