Abnahme der Bauleistung
Abnahme der Bauleistung (Schlussabnahme)
Die Bauabnahme ist der Übergang von der Ausführung in die Nutzungsphase des Gebäudes.
Die Bauabnahme findet nach der Fertigstellung des Hauses statt.
Nehmen Sie die Bauabnahme ernst!
Die Bauabnahme hat entscheidende, rechtliche Folgen.
Nach der Bauabnahme liegt die Beweislast für Mängel beim Bauherrn.
Nach der Bauabnahme muss der Bauherr alle offenen Rechnungen zahlen.
Nach der Bauabnahme gehen alle Risiken auf den Bauherrn über.
Überlegen Sie sich, ob Sie mit der Ausführung der Leistung vollkommen zufrieden sind.
Unterschreiben Sie nur, wenn Sie keine Beanstandungen oder Bedenken haben.
Die Bauabnahme
Bei der Bauabnahme wird die Leistung des Auftragnehmers überprüft und als ordnungsgemäß ausgeführt anerkannt.
Die Bauabnahme findet erst statt, wenn alle Bauarbeiten, auch die Außenanlagen, fertig gestellt sind.
Es ist wichtig, dass der Auftraggeber / Bauherr persönlich den Bau abnimmt.
Der Architekt darf nur mit einer Vollmacht des Bauherrn die Bauabnahme durchführen.
Einen Sachverständigen hinzuziehen
Es ist üblich, dass ein unabhängiger Sachverständiger an der Bauabnahme teilnimmt.
Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie auf einen unabhängigen Sachverständigen nicht verzichten!
Ein Sachverständiger hilft dabei, Mängel zu erkennen.
In Streitfällen kann der Sachverständige auch ein Gutachten erstellen.
Es muss vorher abgeklärt sein, wer den Sachverständigen bezahlt und welche Aufgabe er übernimmt.
Die Anwesenheit des Sachverständigen wird im Bauabnahmeprotokoll erwähnt.
Vorsicht Stille Abnahme
In manchen Fällen findet eine so genannte „Stille Abnahme“ statt.
In der Regel veranlasst der Auftragnehmer die Bauabnahme nach Fertigstellung.
Passiert das nicht, gilt der Bau nach Ablauf von 12 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung als abgenommen.
Auch wenn der Bauherr das Gebäude 6 Tage benutzt, gilt es als abgenommen.
Der Bau gilt auch als abgenommen, wenn der Bauherr die Schlussrechnung der Baufirma zahlt.
Am Sichersten ist es, schon im Vertrag zu vereinbaren, dass die Abnahme nur durch ein förmliches Treffen aller Beteiligten und einem schriftlichem Protokoll stattfinden kann.
Die Bauabnahme und die Gewährleistung
Sobald Sie das Bauabnahmeprotokoll unterschreiben, erlischt die Gewährleistung aller offensichtlichen Mängel.
Mit der Bauabnahme erlöschen außerdem Ansprüche auf Vertragsstrafen, wenn diese Ansprüche nicht im Protokoll festgehalten werden.
Wenn das Abnahmeprotokoll unterschrieben wurde, können sichtbare Mängel nicht mehr gerügt werden.
Mängel, die zur Abnahme nicht sichtbar waren, können auch im nachhinein noch beanstandet werden.
Das Dreifache des Betrages, der zur Beseitigung des Mangels nötig wäre, kann bis zur Abnahme einbehalten werden.
Wenn die Mängel nicht vollständig behoben sind, muss der Bauherr der Baufirma die Abnahme schriftlich verweigern.
Mit der Abnahme werden die Rechnungen der Baufirma fällig.
Deswegen verpflichtet auch eine „Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln“, die Zahlungen an die Baufirma zu veranlassen.
Bauabnahme verweigern
Der Bauherr kann die Abnahme verweigern, wenn wesentliche Mängel bestehen.
Der Bauherr kann bei der Abnahme nicht verlangen, dass bereits eingebaute Bauteile wieder freigelegt werden, wenn diese vorher sichtbar waren.
Wenn das Bauabnahmeprotokoll unterschrieben wurde, gilt der Vertrag als erfüllt.
Offene Forderungen werden also hinfällig.
Sollten Sie das Gefühl haben, es liegen noch zu viele Mängel vor, sollten Sie den Abnahmetermin verschieben und die Beseitigung der Mängel einfordern.
Lesen Sie mehr zum Thema Bauabnahme verweigern und Mängelrügen erteilen im Kapitel „ Mängelrüge vor Abnahme“.
Was Sie vor der Bauabnahme brauchen
Vor der Abnahme sollten alle Unterlagen vorliegen, die vertraglich zugesichert waren.
- Baugenehmigung
- Energiebedarfsausweis
- Architektenpläne
- Statikpläne
- Pläne der einzelnen Fachplaner
- Energieberechnungen
- Energiepass
- Abnahmebescheinigung Kamin
- Abwasserprotokoll
- Erklärung der Baufirma, dass die Ausführungen gemäß den Plänen durchgeführt wurden
- Dichtheitsbescheinigung (Blower-Door-Test)
- Produktunterlagen
- Adressliste der am Bau Beteiligten
Was Sie zur Bauabnahme mitnehmen sollten:
- Zollstock
- Wasserwaage
- Höhenmesser
- Taschenlampe
- Kamera
- Mängelliste
Bauabnahmeprotokoll
Es darf nur ein einziges Protokoll erstellt werden, das von allen unterschrieben wird.
Name des Bauherrn
Adresse der Baustelle
Datum und Auftragsnummer des Bauvertrages
Datum, Beginn und Fertigstellung des Gebäudes
An der Baubegehung Beteiligte
Datum der Bauabnahme
Mängel
Im Abnahmeprotokoll werden alle Mängel möglichst genau beschrieben.
Alle vorgefundenen Mängel sollten fotografiert werden.
Einigungen über Fristen zur Nachbesserung werden festgehalten.
Manche Bauträger bieten einen finanziellen Ausgleich statt einer Mängelbehebung an.
Ob Sie mit einer solchen Regelung einverstanden sind, müssen Sie individuell entscheiden.
Auch solche Absprachen werden im Abnahmeprotokoll festgehalten.
Denken Sie daran: Erst wenn alle Mängel behoben sind, sollten Sie den Bau abnehmen und bezahlen!
Das Bauabnahmeprotokoll wird in einfacher Ausführung erstellt und vom Bauunternehmer und dem Bauherrn unterschrieben.
Wenn Abschlagszahlungen vereinbart waren, sollte der Bauherr nach der Bauabnahme noch ca. 5 % der Summe einbehalten.
Damit sichert sich der Bauherr ab, falls weitere Mängel auftreten, und das Bauunternehmen pleite gegangen ist.
Achten Sie als Bauherr darauf, dass Ihnen im Bauabnahmeprotokoll das Recht auf eine Vertragsstrafe vorbehalten bleibt.
Im Protokoll sollte daher stehen: „Wegen bekannter Mängel behält sich der Auftraggeber/Käufer vor, die vereinbarte Vertragsstrafe geltend zu machen."
Das Abnahmeprotokoll wird von beiden Vertragspartnern unterschrieben.