Baugrundstück Altlasten Haftung
Altlasten - Haftung - Baugrundstück - Bundesbodenschutzgesetz - BbodSchG - Sanierung
Haftung für Altlasten auf dem Baugrundstück
Das Bundesbodenschutzgesetz (BbodSchG) vom 17. März 1998, das zum März 1999 in Kraft trat, regelt die Sachlage in § 3, Absatz 4 dahingehend, dass der Eigentümer eines Grundstücks für die Beseitigung der Verunreinigungen geradestehen muss.
Der Grundstückseigentümer wird verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahr, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Eieinzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.
Die Baubehörde muß nicht nach dem – vielleicht gar nicht mehr greifbaren – Verursacher der Altlasten suchen.
Sanierung der Altlasten
Der Grundstückseigentümer muss für die Beseitigung der Altlast mindestens bis zu der Grenze, die das Grundstück nach der Sanierung noch wert ist, die Sanierungskosten übernehmen.
Dazu kommen die Zusatzkosten, die sich aus der Zeitverzögerung bis zum Baubeginn ergeben.
Unabhängig von einem Bodengutachten sind für jeden Bauherren in Bezug auf Altlasten geeignete Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll.
Verhandlung des Käufers mit dem Grundstückseigentümer
Verhandeln Sie mit dem Grundstückseigentümer wer im eventuellen Sanierungsfall des Baugrundstücks die Kosten der Sanierung übernimmt.
- Verhandelbar ist eine Kostenteilung
- eine Kaufpreisminderung
- Haftungsausschluss
Die vereinbarte Verjährungsfrist muss dem Sanierungsfall angemessen sein.
Grundstückskaufvertrag beim Notar
Ob eine Schadstoffbelastung des zu kaufenden Baugrundstücks möglich oder noch unbekannt ist, sollten beim Notar entsprechende Regelungen in den Grundstückskaufvertrag aufgenommen werden.
Baugenehmigung bei Vorhandensein einer Altlast auf einem Baugrundstück
Eine Baugenehmigung wird erst nach Abschluß der Beseitigung der Altlast erteilt, was sich durch die aufwendige Sanierung hinziehen kann.
Finanzierungen der Baumaßnahme
Ein Haftungsausschluss bei Insolvenz des Verkäufers nützt wenig.
Stellt sich ein Bauplatz als schadstoffbelastet heraus, ist es ratsam dieses Baugrundstück nicht zu kaufen.
Die aufwendige Sanierung des Baugrundstücks kann sich bis zu 2 Jahre hinziehen.
Das ist für die meisten Bauherren mit ihrer Baufinanzierung nicht zu stemmen.
©Deutscher Bauzeiger 21.2.2 Bauen - Baubeginn - Baugrundstück Altlasten Haftung