Ablauf von Erdarbeiten

Erdarbeiten - Fragen zum Ablauf

Der Ablauf von Erdarbeiten

  • Abstände von Fahrzeugen, Baumaschinen und Baugeräten müssen eingehalten werden
  • Abwasser auf das richtige Gefälle bringen und darauf achten, das sich durch die Auflast keine Senken ergeben können
  • Arbeitsraumbreiten ≥ 0,50 m
  • Baugrubenbreite entsprechend den auszuführenden Arbeiten festlegen
  • Baugrubenwände der Bodenart und den örtlichen Verhältnissen entsprechend abböschen
  • Böschungswinkel einhalten
  • Baugrubenrand oben einen mindestens 0,60 m breiten Schutzstreifen freihalten
  • Baugrubensohle muss gerüttelt/verdichtet werden
  • Baugrubensohle tragfähig
  • Baugrubentiefen > 2,00 m und Böschungswinkel > 60° den oberen Baugrubenrand in > 2,00 m von Absturzkante absperren oder dreiteiligen Seitenschutz an der Absturzkante anbringen
  • Betreten und Verlassen von Baugruben mit mehr als 1,25 m Tiefe Treppen oder Laufstege vorsehen
  • Böschung höher als 5,00 m

Dränage

  • Achten Sie auf richtigen Einbau Gefälle, Hinterfüllen

Fundamenterder

  • Fundamenterder als geschlossener Ring eingelegt mit Anschlußfahne
  • Fundamenterder im Hausanschlußraum ca. 50 cm über den fertigen Kellerboden herausführen

Grundleitungen Abwasser

  • Grundleitungen müssen vor dem Betonieren von einer Behörde abgenommen werden
  • Mit Grundwasser in der Baugrube ist zu rechnen
  • Mit Hangwasser ist zu rechnen

Kapillarbrechende Kiesschicht eingebaut

  • Lagerplatz dafür vorhanden
  • Lasten aus Kranen, Fahrzeugen und Baumaschinen berücksichtigen
  • Mutterboden: Humus ist wertvoll, selber verwerten
  • Sicherheitsabstände zu Krananlagen einhalten
  • Sicherheitsabstände zu Leitungen oder bauliche Anlagen einhalten
  • PE-Folie eingebaut
  • Sauberkeitsschicht vorhanden
  • Standsicherheit, der an die Baugrube angrenzenden Bauwerke gewährleisten
  • Standsicherheit Nachweis vorhanden
  • Versorgungs- und Entsorgungsleitungen (Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Telefon usw.) gegen Beschädigungen sichern
  • Verkehrssicherung vornehmen, wenn Baugruben im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs hergestellt werden
  • Verkehrssicherung in Absprache mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden, Tiefbauämtern und Polizeibehörden abstimmen

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