Erdaushub Z0 - Z1 - Z2
Erdaushub Z0 - Z1 - Z2 - Erde - Böden - Entsorgung - Erdaushubbörse
Wohin mit dem Erdaushub
Boden wird je nach Belastung mit Schwermetallen und anderen schädlichen Stoffen in verschiedene Klassen eingeteilt.
- Z0: unbelasteter Boden, Einbau uneingeschränkt möglich
- Z1: Einbau nur eingeschränkt zugelassen
- Z2: Einbau nur sehr eingeschränkt zugelassen
Bei mehr als 50 m³ unbelasteten und unbedenklichen Böden ist eine Analyse nach vollem Deponieumfang erforderlich.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Abfallberatung im Landratsamt.
Diese kostenlose Vermittlungsstelle und Beratungsstelle für unbelasteten Erdaushub soll Deponiekapazitäten schonen und eine ortsnahe Verwendung des anfallenden Aushubmaterials ermöglichen.
Ein Formblatt zur Anmeldung bei der Erdaushubbörse liegt jeder Baugenehmigung bei.
Entsorgungsmöglichkeiten für Erdaushub bei den Gemeinden.
Erdaushub entsorgen Sie getrennt.
Erde entsorgen Sie am besten sauber, unbelastet und nicht mit Fremdmaterial oder durch Fette, Öle, Säuren, Laugen oder ähnliche chemische Verbindungen verunreinigt.
Erde entsorgen Sie nicht mit anderen Abfallarten.
Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Gemeindeverwaltung, ob es Möglichkeiten zur Entsorgung von Erdaushub im Gemeindebereich gibt.
Privat betriebenen Kies- bzw. Sandgruben
Unbelasteter Erdaushub kann ggf. nach Absieben von Steinen bei Baumaßnahmen wieder verwendet werden.
Verunreinigte, kontaminierte Böden können erst nach einer Behandlung wie Wäsche oder mikrobiologischer Dekontaminierung in einer Bodenbehandlungsanlage weiterverwendet werden.
Verunreinigte, kontaminierte Erde können in speziellen Bodenbehandlungsanlagen gereinigt werden.
©Deutscher Bauzeiger 9.2.1 Bauen - Baugrube - Erdaushub - Erdaushub Z0 Z1 Z2