Erdbörse Bodenaushub
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Die Erdbörse für den Bodenaushub
Im Rahmen von Baumaßnahmen fällt Mutterboden oft als überschüssiger Bodenaushub an.
Da es sich um besonders wertvollen Boden handelt, darf der Mutterboden nicht zusammen mit anderem Bodenaushub entsorgt werden.
In § 202 BauGB heißt es:
Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.
Durch die Erdbörse können Sie ganz einfach Angebote und Gesuche über Ihren Bodenaushub, Mutterboden und Ihre Schüttgüter in die Datenbank einstellen.
Diese werden dann unmittelbar und gezielt an alle registrierten Interessenten weitergeleitet.
©Deutscher Bauzeiger 9.2.11 Bauen – Baugrube – Erdaushub – Erdbörse