Gründungsarbeiten

Gründungsarbeiten - Gründung - Gebäude - Bauwerk - Standsicherheit - Gründungshorizont

Gründungsarbeiten neben bestehenden Bauwerken

Gründungsarbeiten neben bestehenden Gebäuden sind besonders zu planen.

Ausschachtungen neben bestehenden Gebäuden müssen so geplant und ausgeführt werden, dass die Standsicherheit dieser vorhandenen Gebäude nicht beeinträchtigt wird.

Bei Gründungsarbeiten, die neben bestehenden Gebäuden zu Ausschachtungen führen, muss vor der Erstellung der Baugrube eine Unterfangung des bestehenden Gebäudes erfolgen.

Diese Maßnahme bezeichnet man als den Gründungshorizont eines bestehenden Bauwerks.

Das bedeutet, an einzelnen Stellen oder insgesamt den Gründungshorizont tiefer zu legen.

BGB, § 909

Nach BGB, § 909, darf ein Grundstück nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende, anderweitige Befestigung gesorgt wird.

©Deutscher Bauzeiger 6.2.4 Bauen - Baugrube - Gründung - Gründungsarbeiten

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