Grundleitungen Gefälle
Grundleitungen - Gefälle - Bodenplatte - DN 100 - Durchmesser
Grundleitungen Gefälle
Die Grundleitungen verlaufen in der Regel unterhalb der Bodenplatte.
Deswegen müssen die Grundleitungen auch noch vor dem Giessen der Bodenplatte eingebaut werden.
In der Grundleitung wird das gesamte Abwasser eines Gebäudes gesammelt und in das öffentliche Kanalnetz weitergeleitet.
Damit es in den Grundleitungen nicht zu einer Verstopfung kommt, müssen sie mit einem bestimmten Gefälle eingebaut werden.
Grundleitungen müssen mindestens bei DN 100 liegen.
DN 100 ist eine gängige Nennweite für einen Rohrdurchmesser.
Ein DN 100 Rohr hat einen Durchmesser von 11,43 cm.
Grundleitungen sollten immer mindestens 80 cm unter der Erde liegen, damit sie sich im frostsicheren Bereich befinden.
Grundleitungen müssen ein bestimmtes Gefälle aufweisen.
Eine Grundleitung muss mindestens ein Gefälle von 1 % aufweisen.
Eine Grundleitung darf höchstens ein Gefälle von 5 cm / m aufweisen.
Abzweigungen dürfen höchstens 45° betragen.
Grundleitungen dürfen nicht von anderen Bauteilen belastet werden.
©Deutscher Bauzeiger 82.2.4 Bauen - Baugrube - Grundleitung - Grundleitungen Gefälle