Grundwasserabsenkung Flachbrunnen

Grundwasserabsenkung - Flachbrunnen - Baugrube - Brunnen - Grundwasser - Absenkung

Grundwasserabsenkung nur mit wasserrechtlicher Erlaubnis

Die Grundwasserabsenkung bei der Errichtung von Baugruben, ist bei der zuständigen Wasserbehörde zu beantragen.

Im wasserrechtlichen Verfahren sind aber nicht nur die wasserhaushaltlichen Auswirkungen, sondern auch die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, z. B. auf die Standsicherheit benachbarter Gebäude und den Naturhaushalt, zu berücksichtigen.

Flachbrunnen

Flachbrunnen werden mit selbstsaugenden Kreiselpumpen an der Oberfläche betrieben und können aus physikalischen Gründen nur bis maximal 7 m Saughöhe im Brunnen und einer durchschnittlichen Absenkung von 4 m im Aushubbereich eingesetzt werden.

Grundwasserabsenkung mit Flachbrunnen

Bei der Grundwasserabsenkung werden Brunnen, vorzugsweise um die geplante Baugrube, abgeteuft.

In die Brunnen werden Pumpen installiert; ein Rohrleitungssystem verbindet alle Brunnen, damit das geförderte Grundwasser in den nächstgelegenen Vorfluter eingespeist werden kann.

Bei sehr großen Baugruben ist es notwendig, auch in der Aushubzone Brunnen anzulegen, damit dieses geförderte Grundwasser auch in den nächstgelegenen Vorfluter eingespeist werden kann.

Bei der Grundwasserabsenkung mit Brunnen sind deutlich größere Absenkungen möglich.

Die Dimensionierung der Brunnen wird durch die hydrogeologischen Eigenschaften des Bauuntergrunds, also durch den Durchlässigkeitsbeiwert kf, bestimmt.

©Deutscher Bauzeiger 42.2.1 Bauen - Baugrube - Grundwasserabsenkung Verfahren - Grundwasserabsenkung Flachbrunnen