Grundwasserabsenkung Spüllanzen
Spüllanzen - Grundwasserabsenkung - Baugrube - Grundwasser - Schluckbrunnen - Abwasserkanal - Kläranlagen
Die Grundwasserabsenkung ist nur mit wasserrechtlicher Erlaubnis möglich
Die Grundwasserabsenkung bei der Errichtung von Baugruben, ist bei der zuständigen Wasserbehörde zu beantragen.
Im wasserrechtlichen Verfahren sind aber nicht nur die wasserhaushaltlichen Auswirkungen, sondern auch die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, z. B. auf die Standsicherheit benachbarter Gebäude und den Naturhaushalt zu berücksichtigen.
Die Grundwasserabsenkung mit Spüllanzen
Um die Baugrube werden in den Baugrund Spüllanzen eingelassen.
Mit Pumpen wird das Grundwasser aus den Spüllanzen abgepumpt.
Das Grundwasser aus den Spüllanzen
Das abgepumpte Grundwasser muss in einiger Entfernung von der Entnahmestelle in einen Schluckbrunnen befördert werden und dort dem Grundwasserleiter wieder zugeführt werden.
Das abgepumpte Grundwasser muss über den städtischen Abwasserkanal abgeleitet werden.
Die Ableitung über den städtischen Abwasserkanal ist eine teure Lösung, da die Gemeinden hierfür Abwassergebühren erheben.
Die Probleme der Kläranlagen
Kläranlangen haben ihre optimale Reinigungsleistung bei verschmutztem Wasser.
Das abgepumpte saubere Grundwasser verdünnt das verschmutzte Abwasser und erschwert die Klärungen folgender Reinigungsstufen:
- biologische Reinigungsstufen
- chemische Reinigungsstufen
- mechanische Reinigungsstufen
Die Kosten für die Grundwasserabsenkung mit Spüllanzen
Die Kosten werden bestimmt von folgenden Faktoren:
- Baustelleneinrichtung
- Aufbau der Anlage
- Anzahl und Länge der eingesetzten Spülrohre
- Anzahl der eingesetzten Spüllanzen
- der Leistung der Pumpe in KW
- der benötigten Pumpzeit
- wenn nötig Schluckbrunnen
- Abwassergebühr an die Gemeinde
©Deutscher Bauzeiger 42.2.3 Bauen - Baugrube - Grundwasserabsenkung Verfahren - Grundwasserabsenkung Spüllanzen