Berliner Verbau abgestützt
Berliner Verbau - abgestützt - Baugrube - Baugrubensicherung - Erdbohrungen - Verankerung - Konstruktion
Der Berliner Verbau
Der Berliner Verbau ist eine Kostengünstige Lösung zur sicheren Umschließung einer Baugrube.
Der Berliner Verbau als Baugrubensicherung
Als Berliner Verbau bezeichnet man die Sicherung der Wände einer Baugrube.
Der Verbau verhindert das Einbrechen und Nachrutschen von Erdreich.
Der Berliner Verbau hat folgende Eigenschaften
Beim Bau eines Berliner Verbau gibt es unterschiedliche Lösungen.
Diese unterscheiden sich bereits bei der Vorbereitung der Bohrlöcher.
Für die Einbringung der Verbauträger können zwei Arten von Bohrgeräten verwendet werden.
- Erdbohrungen auch mit einem leichten und einfacher zu transportierenden Bagger mit Freireiterbohrgerät bewältigen.
- Erdbohrungen auch mit einem großen Drehbohrgeräte mit denen man sehr große Bohrtiefen auch in festen Böden erreichen kann.
Der Berliner Verbau abgestützt
Überall, wo eine Verankerung im rückwärtigen Raum der Baugrube unmöglich ist, wird anstelle der Verankerung eine Abstützung der Baugrube nach innen zum Gebäude durchgeführt.
Der Berliner Verbau Konstruktion
Dieser Berliner Verbau besteht aus Bohlträgern und Verzugsholz, alternativ auch Anker und Stützen, die durch Stahlriegel realisiert werden.
Die Bohlträger sind in der Regel I- oder H-Profile, die entweder in vorgebohrte Löcher gestellt oder in den Boden gerammt werden.
Gelegentlich werden Stahlbetonpfähle oder einzelne Elemente von Schlitzwänden anstelle von Stahlprofilen verwendet.
Es werden Stahlträger in den Boden gerammt und anschließend parallel zur Ausschachtung
- Holzbohlen (Berliner Verbau mit Holzausfachung)
- Spritzbeton (Berliner Verbau mit Spritzbeton)
- Stahlplatten (Berliner Verbau mit Stahlausfachung)
zwischen den Trägern eingebaut.
Der Berliner Verbau Konstruktion Wiederverwendung
Nach Fertigstellung der unteren Gebäudeteile können die Stahlträger herausgezogen und auf einer anderen Baustelle wieder verwendet werden.
Kriterien zur Ausmusterung von Teilen und Anweisungen zur Reparatur
Grundsätzlich sind alle Verbauteile vor dem Einsatz auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.
Es gelten die Anforderungen der Betriebssicherungsverordnung.
Betriebssicherheitsverordung §10
Die vorgeschriebene Überprüfung der Arbeitsmittel im Kanalbau nach §10 der Betriebssicherheitsverordung ist regelmäßige durchzuführen.
- nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften
- durch eine zertifizierte Firma
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