Dielenkammerverbau
Dielenkammerverbau - Dielenkammer - Dielenkammerelement - Verbau - Kanaldielen - Rollenschlittenverbau
Die Dielenkammer oder der Dielenkammerverbau
Der Dielenkammerverbau ist die schnelle und wirtschaftliche Verbaulösung im innerstädtischen Einsatz bei häufig g querenden Leitungen.
Dabei übernimmt die Dielenkammer die Aufgabe der Führung und Gurtung der Kanaldielen.
Die Dielenkammer hat folgende Eigenschaften
Auch beim Einsatz des Rollenschlittenverbaus mit Gleitschienenplatten müssen häufig querende Leitungen überbrückt werden.
Zu diesem Zweck wird die Dielenkammerplatte mit seitlichen Führungen ausgebildet.
Weil die konstruktive Gestaltung der Plattenkörper mit denen der Dielenkammerplatte identisch ist, ist ein Systemwechsel nicht erforderlich.
Der Bereich der Querungen wird durch die Kombination der beiden Systeme leicht umbaut.
Das Dielenkammerelement schafft dabei den Führungsrahmen für die Kanaldielen und stellt gleichzeitig die obere Gurtungslage dar.
Der Bagger kann problemlos die Kanaldielen, dem Aushub vorauseilend, eindrücken.
Die Einstellung der erforderlichen Arbeitsbreite erfolgt über Spindeln und Zwischenrohre.
Die Dielenkammer Konstruktion
Das Dielenkammeelement ist ein Kammerplatten-Verbau mit Spindeln und einer Führung in der KD4 oder KD6 Kanaldielen eingesetzt werden.
Dieses System kann als eigenes Verbausystem oder in Kombination mit Boxen, Gleitschienen oder Eckverbau-Systemen eingesetzt werden.
Trotz Querleitungen kann so problemlos verbaut werden.
Durch zusätzliches Anbringen von Plattenführungsprofilen lässt sich das Dielenkammerelement auch im Rollenschlitten-Verbau einsetzen. Standardmäßig ist unser Dielenkammerverbau für Kanaldielen KD 6/8 ausgelegt.
Arbeitsschutz und Allgemeine Hinweise nach DIN EN 13331-1/-2
Heben, Transportieren, Ziehen, Schleppen
Der Transport ist möglichst bodennah durchzuführen.
Anschlagmittel (Kettenart und -stärke, Lasthaken) müssen in ihrer Auswahl auf das zu transportierende Gewicht (z.B. Box oder Gleitschiene) abgestimmt sein.
Es sind ausschließlich Lasthaken mit Sicherungsfalle zu benutzen, um ein unbeabsichtigtes Aushängen der Last beim Heben, Ziehen oder Transportieren zu verhindern.
Insbesondere zum Ziehen der Lasten sind die Ziehkräfte nach Abschnitt 7.4.16 in DIN EN 13331/1 zu berücksichtigen
Die Last muss so angeschlagen sein, dass eine waagerechte Lage des Verbau gegeben ist und Pendelbewegungen während des Transportes auf ein Minimum reduziert werden.
Der Verbau ist nur auf ebenem und festem Boden abzusetzen.
Der Aufenthalt im Schwenkbereich des Baggers / Kranes und unter schwebenden Lasten ist verboten.
Ein Lastführer darf sich nur vorne links des Baggers aufhalten, mit ständigem Sichtkontakt zum Maschinenführer.
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist grundsätzlich verboten!
Es ist die Betriebssicherheitsverordnung sowie die UVV-Hebezeuge zu beachten!
Betriebssicherheitsverordung §10
Die vorgeschriebene Überprüfung der Arbeitsmittel im Kanalbau nach §10 der Betriebssicherheitsverordung ist regelmäßig durchzuführen:
- nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften
- durch eine zertifizierte Firma
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