Mikropfähle
Mikropfähle - Baugrubensicherung - Pfahlsystem - DIN 1054 - Geotechnik
Die Mikropfähle
Bei der Planung und Realisierung von Baugruben sind komplexe Randbedingungen und spezielle Anforderungen, besonders durch die laufend größer werdenden Ansprüche hinsichtlich nutzbarer Flächen, zu berücksichtigen.
Mikropfähle ermöglichen die Baugrubensicherung.
Die Mikropfähle als Baugrubensicherung
Es gelten die DIN EN 14199 und DIN SPEC 18539.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für das zur Ausführung kommende Pfahlsystem ist dem Auftraggeber vorzulegen.
Bei der Verwendung von Mikropfählen zur Baugrubensicherung ist in der Leistungsbeschreibung ggf. eine über die DIN 1054 hinausgehende Anzahl von Probebelastungen festzulegen.
Die Mikropfähle müssen folgende Eigenschaften haben
Es dürfen nur verpresste Mikropfähle ausgeführt werden.
Der Einsatz des zur Ausführung kommenden Pfahlsystems sowie der Ansatz und die Aufnahme möglicher Horizontalkräfte auf das Gründungssystem sind auf der Basis des Geotechnischen Berichtes in Abstimmung mit dem Sachverständigen für Geotechnik festzulegen.
Diese Angaben sind in der Leistungsbeschreibung festzulegen.
- Mikropfähle mit doppeltem Korrosionsschutz in Längen von 11,8 m
- Mikropfähle, Ø 40 mm als optimale Lösung
- Mikropfähle mit Abstandhaltern und Ankerplatten
Für den Einbau der Mikropfähle wurden nur klein dimensionierte Bohrlöcher benötigt, die die auftretenden Vibrationen der Bohrarbeiten minimierten und dadurch die Sicherheit bei der Installation maßgeblich erhöhten.
©Deutscher Bauzeiger 22.2.12 Bauen - Baugrube - Verbauarten - Mikropfähle