Versorgungsschacht
Versorgungsschacht - Abwasserentsorgung - Grundstücksgrenze - Grundstücksentwässerung - Schachtsysteme
Der Versorgungsschacht auf dem Grundstück
Der Versorgungsschacht ist Teil der öffentlichen Einrichtung.
Der Versorgungsschacht ist Bestandteil der kommunalen Abwasserentsorgung.
Der Grundstückseigentümer ist für alle Grundleitungen auf dem Grundstück bis zum Versorgungsschacht verantwortlich. Er ist verpflichtet, einen Versorgungsschacht bzw. eine Reinigungsöffnung auf dem Grundstück zu schaffen.
Der Versorgungsschacht ist der erste erforderliche Schacht auf dem Privatgrundstück nach der Grundstücksgrenze.
Der Versorgungsschacht ist ein Kontrollschacht, über den eingestiegen werden kann.
Der Versorgungsschacht dient der Überprüfung und Reinigung von Rohrleitungen und gewährleistet dadurch das problemlose Warten und Instandhalten der Grundstücksentwässerung.
Lage Versorgungsschacht
Der Versorgungsschacht muss sich unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze befinden, jedoch nicht weiter als 15 m vom öffentlichen Kanal entfernt. Er liegt in der Regel 1 m bis 2 m hinter der Grundstücksgrenze.
Der Versorgungsschacht sollte im besten Fall im Bereich von Einfahrten liegen und stets zugänglich gehalten werden.
Der Versorgungsschacht muss regelmäßig kontrolliert und gewartet werden, daher wird er auch von schweren Reinigungsfahrzeugen überfahren.
Für den Versorgungsschacht dürfen nur zugelassene Schachtsysteme verwendet werden.
In Überflutungsgebieten gelten besondere Regeln für die Bauart des Versorgungsschachts.
©Deutscher Bauzeiger 77.1.1 Bauen - Baugrube - Versorgungsschacht