Wasserhaltung
Wasserhaltung - Baugrube - Wasser - Grundwasser - Wasserhaltungsarbeiten - Baustelle
Was bezeichnet man als Wasserhaltung?
Wenn Wasser in die Baugrube einsickert, muss es abgeleitet oder herausgepumpt werden.
Diese Maßnahmen nennt man Wasserhaltung.
Es wird zwischen offener oder geschlossener Wasserhaltung unterschieden.
Durch Ausschwemmungen des Baugrunds können Setzungsschäden entstehen.
Deswegen ist Wasser in der Baugrube in jedem Fall zu vermeiden.
Wasserhaltungsarbeiten Erlaubnis
Das Einleiten von Wasser aus Baugruben in Gewässer oder in die Kanalisation unterliegt den jeweiligen Landesgesetzen.
Die Erlaubnis zur Einleitung in Gewässer oder in die Kanalisation muss in der Wasserbehörde beantragt werden.
Wasserhaltungsarbeiten auf Baustellen sollen so kurz wie möglich stattfinden.
Bei Wasserhaltungsarbeiten müssen Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen getroffen werden.
Wasserhaltungsarbeiten Planung
Alle Wasserhaltungsmaßnahmen erfordern eine sorgfältige Planung.
Die Grundwasserbedingungen müssen vorher bekannt sein.
Die Fließrichtung des Grundwassers muss bekannt sein.
Die Bodenbeschaffenheit muss bekannt sein.
Wasserhaltung Baugrube
Schäden an der umliegenden Bebauung durch die Wasserhaltungsarbeiten müssen vermieden werden.
Bei starkem Wasserdrang muss die Baugrube außerdem durch Erdwälle aus fettem Lehm, Dämme oder Holz- bzw. Stahlwände umschlossen werden.
Bei der offenen Wasserhaltung reicht das Abpumpen des anfallenden Wassers aus der Baugrube.
Nahe der tiefsten Stelle wird dafür ein Schacht (Pumpensumpf) mit einer Tauchpumpe angelegt.
Der Schachtboden muss ungefähr 1 m unter der Fundament sohle liegen.
Durch Drainleitungen oder offenen Gräben wird das Wasser dem Schacht zugeführt.
Das Wasser darf die Arbeiten in der Baugrube nicht behindern.
Das Wasser wird abgepumpt und in Gräben oder Rohrleitungen in tiefer gelegene Wasserläufe abgeleitet.
Dieses Verfahren nennt man offene Wasserhaltung.
Die offene Wasserhaltung ist die einfachste Möglichkeit, die Baugrube trocken zu halten.
©Deutscher Bauzeiger 32.1.1 Bauen - Baugrube - Wasserhaltung