Bauaufsicht Baubehörde
Bauaufsicht - Baubehörde - Bauaufsichtsbehörde - Landesbauordnung - Gemeinde - Überwachung
Die Bauaufsicht der Baubehörde
Seit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung der Bundesländer ist die Verantwortung zur Prüfung und Überwachung der Bauausführung mit allen Vorschriften verlagert worden auf:
- die Bauherren
- den Architekten
- den Bauleiter
Die Bauaufsichtsbehörden der Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet gegen Gefahrenzustände, die ihnen bekannt werden, vorzugehen und die Beachtung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften durchzusetzen.
Die Bauaufsichtsbehörden der Gemeinden haben folgende Aufgaben:
- Überwachung von Bautätigkeiten genehmigt/Kenntnisgabeverfahren
- Überwachung der einzuhaltenden Baumaße
- Überwachung der Bauausführung auf Vorschriften
- Überwachung der Sicherheitsregeln UVV
©Deutscher Bauzeiger 14.1.1 Bauen - Bauleitung - Bauaufsicht Baubehörde