Baubeginn planen

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Der Baubeginn eines Einfamilienhauses

Der Bauherr hat nach der Landesbauordnung einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen.

Mit der Baubeginnsanzeige sind folgende Nachweise erstellt:

  • Bauvorlagen und Baugenehmigung sind auf der Baustelle
  • Der rote Punkt für die Baufreigabe ist gut sichtbar angebracht
  • Nachweise zur Standsicherheit vom Statiker sowie Schal- und Bewehrungspläne
  • Kriterienkataloge oder Bescheinigungen des öffentlich vereidigten Prüfsachverständigen auf  Anforderung der Baubehörde
  • Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte und Bauarten

Wärmeschutz eines Einfamilienhauses

  • Wärmedämmung
  • Energieeinsparung
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Energieausweis

Gewerbeaufsichtsamt

Wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten auf der Baustelle mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, müssen Sie eine Meldung an das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt machen.

Die Meldung an das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt soll zwei Wochen vor Baubeginn beim Gewerbeaufsichtsamt eingehen.

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Baufirmen tätig sind, muss die Bauleitung, unabhängig von der Größe der Baustelle, einen oder mehrere geeignete SiGe Koordinatoren bestellen.

Es ist für die Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen.

©Deutscher Bauzeiger 23.1.1 Bauen - Bauleitung - Baubeginn planen

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