Baufortschrittsanzeige

Baufortschrittsanzeige - Bauleiter - Architekt - Nachweis - Bank - Kredit - Haftung

Die Baufortschrittsanzeige an den Bauherrn

In der Baufortschrittsanzeige werden die bisherigen Kosten und Restkosten für Erschließung, Rohbau, Ausbau, Nebenkosten, Außenanlagen, auf der Baustelle liegende nicht verbrauchte Materialien und weitere Kosten aufgeführt.

Die Baufortschrittsanzeige dient als Nachweis für die finanzierende Bank des Auftraggebers.

Die Baufortschrittsanzeige besteht normalerweise aus einem Formular, das mit entsprechenden Belegen abgegeben wird.

Die Baufortschrittsanzeige ist notwendig für die Veranlassung der Auszahlung der einzelnen Teilzahlungen des Gesamtkredits, gewöhnlich jeweils nach Fertigstellung der einzelnen Gewerke.

Die Baufortschrittsanzeige wird vom behördlich gemeldeten Bauleiter / Architekt erstellt.

Nach der Anerkennung der Baufortschrittsanzeige erfolgt die Überweisung des Geldes durch die Bank.

Die Bank führt eine Übersicht über den bereits in Anspruch genommenen Kredit und ausstehende Zahlungen.

Wird in der Baufortschrittsanzeige ein Baustand bescheinigt, der nicht tatsächlich erreicht ist, muss der Bauleiter / Architekt dafür gegenüber der Bank auf Schadensersatz haften.
Ein Schaden kann insbesondere auftreten, wenn der Bauträger in Insolvenz gerät.

Beispiel für die Baufortschrittsanzeige

  • Gebäude / Maßnahme
  • Gesamtkosten
  • Stand der Bauarbeiten (Fertigstellungsgrad in Prozent)
  • Stand der Baukosten (bisher gezahlte Baukosten, noch fällige Baukosten)
  • Unterschrift Bauleiter
  • Unterschrift Bauherr

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