Baufreigabe

Bauen - Bauvorhaben - Baugenehmigung - Bauamt - Der rote Punkt

Wenn Sie bauen wollen, müssen Sie Ihr Bauvorhaben genehmigen lassen, um eine Baufreigabe zu erhalten.

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung stellen.

Ihr Bauvorhaben wird darauf geprüft, ob Sie baurechtliche Vorschriften einhalten.

Das Baurecht definiert, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf.

Je nach Bundesland und Region gelten noch zusätzliche Regeln und Verordnungen.

Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet, das heißt, Sie haben die Erlaubnis, in einem bestimmten Zeitraum zu bauen.

Damit Sie mit dem Bauen beginnen dürfen, brauchen sie – zusätzlich zur Baugenehmigung – noch den „Roten Punkt“, die Baufreigabe.

Der rote Punkt kennzeichnet die Baufreigabe, die zusätzlich zur Baugenehmigung vorliegen muss.

Der rote Punkt gibt Auskunft über das Bauvorhaben - Bauprojekt, Namen und Anschrift des Bauherrn, des Planers und der ausführenden Firma.

Nur mit dem roten Punkt darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Ist der rote Punkt noch nicht erteilt, fehlen wahrscheinlich noch Unterlagen oder Nachweise, wie:

  • Bauleitererklärung
  • Prüfstatik
  • Wärmeschutznachweis
  • Bescheinigung über Schnurgerüsteinmessung

die zur Baufreigabe nötig sind.

Die fehlenden Unterlagen sollten aus der Baugenehmigung zu entnehmen sein.

Wenn nicht klar ist, welche Unterlagen zur Erteilung des roten Punktes noch fehlen, muss beim zuständigen Bauamt nachgefragt werden.

Das Bauamt prüft die vorgelegten Unterlagen auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit.

Das Blatt mit dem roten Punkt muss man sich mittlerweile selber besorgen. Entweder online oder direkt im zuständigen Bauamt.

Der rote Punkt muss nicht immer rot sein.

Sind Baugenehmigung und roter Punkt erteilt, werden die Baubeginnsanzeige und der Baubericht beim Bauamt eingereicht.

Der rote Punkt muss von der Straße aus gut sichtbar angebracht werden.

Der rote Punkt muss gegen Diebstahl gesichert sein.

Der rote Punkt kann eine Farbkopie des Originals sein.

Das Original des roten Punktes muss sich immer auf der Baustelle befinden.

Befindet sich das Original nicht auf der Baustelle, so kann das zu einem Baustopp führen.

Bei Unklarheiten zur Baugenehmigung und zum Bauablauf sollte die Vorgehensweise rechtzeitig mit dem zuständigen Bauamt abgesprochen werden.

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