Bautagebuch

Bauleitung - Bautagebuch - Bauleiter - Dokumentation - Beweismittel

Das Bautagebuch

Das Bautagebuch ist laut § 15 Abs. 2 HOAI eine der Hauptpflichten des Bauleiters, so dass ein fehlendes Bautagebuch zur Minderung des Vergütungsanspruchs führen kann.

Das Bautagebuch dient zur systematischen und lückenlosen Dokumentation des Baufortschritts, in dem alle notwendigen Informationen erfasst werden und alle Ereignisse möglichst nachvollziehbar sind.

Das Bautagebuch dient in erster Hinsicht der eigenen Dokumentation des Bauleiters, was jedoch nicht bedeutet, dass er aus eigener Entscheidung heraus auf das Führen des Bautagebuchs verzichten könnte.

Der Bauherr hat das Recht, das Bautagebuch einzusehen, und es bei Streitfragen als Beweismittel heranzuziehen.

Der Bauherr kann stets auch selbst Einträge im Bautagebuch vornehmen.

Auch von den verschiedenen Unternehmen wird die regelmäßige Abgabe von Bautageberichten gefordert, um auch Arbeiten, die nicht selbst überwacht wurden, systematisch und terminlich zu erfassen.

Das Bautagebuch sollte vom auftraggeberseitigen Bauleiter und vom Bauunternehmer gegengezeichnet werden, um seine Beweiskraft zu erhöhen.

Die Übergabe des Bautagebuchs an den Bauherrn nach Abschluss der Baumaßnahme ist zwar nicht grundsätzlich Bestandteil der Dokumentation, kann jedoch durch den Bauherrn eingefordert werden.

Das Bautagebuch kann im Nachhinein die Präsenz der Bauunternehmen auf der Baustelle nachweisen.

Das Bautagebuch kann im Nachhinein Ursachen und die terminliche Zuordnung für Verzögerungen, Störungen, Beschädigungen oder Diebstähle aufzeigen.

Das Bautagebuch kann eine unsachgemäße Lagerung von Baustoffen aufzeigen.

Das Bautagebuch und sein Inhalt

Das Bautagebuch dokumentiert Angaben über das Wetter, insbesondere bei schwierigen klimatischen Verhältnissen wie Frost, Hitze und starkem Wind.
Es dokumentiert auch die durchgeführten Arbeiten der einzelnen Bauunternehmen.

Das Bautagebuch dokumentiert die Anlieferung von Baustoffen aus Gründen der Qualitätssicherung.

Das Bautagebuch dokumentiert, welche Handwerker wann mit welchen Arbeiten begonnen haben und wann diese abgeschlossen wurden.

Das Bautagebuch dokumentiert Bauzeitverzögerungen und Schäden.

Das Bautagebuch dokumentiert Behinderungsanzeigen von Bauunternehmen.

Das Bautagebuch dokumentiert Behinderungen und Störungen im Bauablauf mit Ursache, Dauer und den betroffenen Bauunternehmen bzw. Bauabschnitten.

Das Bautagebuch erfasst alle durch die Bauleitung durchgeführten Übergaben von Plänen, Proben, Rechnungen und Schlüsseln.

Das Bautagebuch dokumentiert den Eingang von Materialproben, Rechnungen, Werkzeichnungen, Schriftstücken und Produktinformationen an die Bauleitung.

Das Bautagebuch dokumentiert Anweisungen oder Konkretisierungen durch die Bauleitung.

Das Bautagebuch dokumentiert Anweisungen sowie Baustellenbesuche oder Hinweise durch externe Dritte wie z.B. auftraggeberseitig Beteiligte, Planer, Kontrollinstanzen wie Bauaufsichtbehörden, das Amt für Arbeitsschutz oder die Berufsgenossenschaft.

©Deutscher Bauzeiger 11.2.9 Bauen - Bauleitung - Bautagebuch

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