Hausrecht

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Hausrecht des Bauträgers

In den meisten Bauträger Bauverträgen wird dem Bauträger das Hausrecht eingeräumt.

Nach den meisten Bauträger Bauverträgen, soll das dem Unternehmer eingeräumte Hausrecht, "dem Schutz des Eigentums" dienen.

Daraus ergibt sich aber, dass der Bauträger das Hausrecht nicht als eine Art "Waffe" gegen den Hauskäufer einsetzen darf, um diesen zu schädigen.

Bei gegenseitigen Verträgen gibt es in der Tat den sogenannten. "tu quoque"-Einwand (lateinisch, Übersetzung: "Du auch!").

Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB kann danach jemand, der selbst gegen einen Vertrag verstößt, vom anderen Vertragsteil keine Vertragstreue mehr fordern (BGH, Urteil vom 07.03.2002 - IX ZR 293/00).

©Deutscher Bauzeiger 11.2.14 Bauen - Bauleitung - Bauleiter - Hausrecht