Techniker

Techniker - Bauleitung - Gleichstellung - Handwerksmeister - Bautechniker

Die Bauleitung als Techniker

In Europa ist die Europäische Handwerks Ordnung nach Richtlinie 2005/36/EG gültig.

Trotzdem wird in Europa eine Bestätigung von der deutschen Handwerkskammer gefordert, die die Gleichstellung eines staatlich geprüften Technikers mit einem deutschen Handwerksmeister bestätigt.

Diese Probleme Gleichstellung eines staatlich geprüften Technikers sind in allen Mitgliedsstaaten der EU vorhanden.

In allen Mitgliedsstaaten der EU gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen.

Diese Probleme Gleichstellung eines staatlich geprüften Technikers sind in allen Bundesländer in Deutschland vorhanden.

In den Bundesländern in Deutschland gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen zur Gleichstellung eines staatlich geprüften Technikers.

Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein: hier gibt es das kleine Planvorlagerecht für Meister und staatlich geprüfte Bautechniker und ist in der jeweiligen Landesbauordnung verankert.

Die Bayerischen Bauordnung § 68 Absatz 3

1. Wohngebäude mit bis zu je drei Wohneinheiten, auch in der Form von Doppelhäusern,
es sei denn, es handelt sich um Hausgruppen, wenn die dritte Wohnung in der Ebene des
Dachgeschosses liegt.

2. Eingeschossige, gewerblich genutzte Gebäude bis zu 250 m² und bis zu 12 m freier Stützweite.
In (7) werden dem staatlich geprüften Bautechniker sogar statische Nachweise eingeräumt,
wenn er nach Art. 90 Abs. 11 eine Zusatzqualifikation besitzt.

In Baden Württemberg ist beispielsweise im kleinen Planvorlagerecht folgendes enthalten:

Entwurf von Wohngebäuden bis 1 Vollgeschoss und 150 m² Grundfläche oder 250 m² GF große landwirtschaftliche Gebäude mit 2 VG, aber nicht Wohngebäude.

In der Hessischen Bauordnung (HBO) §49 Absatz 6

Der staatlich geprüfte Bautechniker ist bauvorlageberechtigt für:

1. Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen und mit insgesamt nicht mehr als
200 m² Wohnfläche.

2. Eingeschossige, gewerbliche Gebäude bis 200 m² Brutto-Grundfläche und bis 3 m Wandhöhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zur Schnittlinie zwischen Dachhaut und Außenwand.

3. Landwirtschaftliche Betriebsgebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 bis 200 m² Brutto-
Grundfläche des Erdgeschosses.

4. Garagen bis 200 m² Nutzfläche.

In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt

Da gibt es kein kleines Planvorlagerecht für staatlich geprüfte Techniker und Meister.

Bei den Novellierungen der Landesbauordnungen in diesen Bundesländern setzte sich die Lobby der Ingenieurskammern und deren Verbände durch.

©Deutscher Bauzeiger 11.2.3 Bauen - Bauleitung - Bauleiter - Techniker

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