Baustellensicherung

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Die Baustellensicherung

Die Verantwortung für die Sicherheit obliegt der Bauleitung.

Alle Personen auf der Baustelle, z.B. Generalunternehmer, Subunternehmer, sind vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor dem Betreten der Baustelle in das bestehende Sicherheitskonzept einzuweisen, damit sie sich im Ernstfall richtig verhalten können.

Es empfiehlt sich, diese Einweisung schriftlich bestätigen zu lassen.

Umzäunung der Baustelle

Die Baustelle muss rundum gesichert werden.

Baustellenzäune dienen primär dem Schutz vor unbefugtem Zutritt; sie sind dementsprechend lückenlos und mit Übersteigsicherung zu errichten.

Die Mindesthöhe sollte 2,0 m betragen.

Polizeilich wird 2,5 m empfohlen.

Gleiches gilt für Tore in Umzäunungen, bei denen zusätzlich auf stabile angriffgeschützte Verschlüsse geachtet werden sollte.

Darüber hinaus kann ein Sichtschutz dazu beitragen, Begehrlichkeiten nicht erst zu erwecken.

Beim Errichten von Zäunen und Toren ist stets darauf zu achten, dass sie nicht mit einfachen Hilfsmitteln demontiert werden können; Bretterzäune z. B. sollten verschraubt und nicht genagelt werden

Gefahren auf Baustellen

Bauwerke auf Baustellen sind in der Bauphase einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt.

Baugruben sind ein beliebter Kinderspielplatz.

Öffnungen im Dach und in der Fassade bieten Angriffspunkte zum Einstieg in das Bauwerk.

Durch mangelnde Sicherungsmaßnahmen und durch Fahrlässigkeit der am Bau Beteiligten können hochwertige, empfindliche Bauteile verschmutzt oder geschädigt werden.

Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle gegen Diebstahl

Werden Baumaschinen, Werkzeuge oder Materialien entwendet, entstehen nicht nur materielle Schäden, sondern es können auch Verzögerungen beim Bau eintreten.

Umherliegende Werkzeuge, Baustoffe und Bauteile stellen eine Gelegenheit zum Diebstahl dar.

Neben der Entwendung von Baumaterialien ist der Diebstahl von Baugeräten sowie selbstfahrenden und handgeführten Baumaschinen regelmäßig zu verzeichnen

Schutz mobiler Sicherheitseinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Löschschläuche, gegen unbefugten Zugriff bzw. Diebstahl

Brandstiftungen

Beweggründe für Brandstiftungen von fremden Personen können sehr vielfältig sein.

Zu nennen sind u. a. Rache, Hass, Langeweile, Zerstörungswut,Unzufriedenheit mit dem Bauvorhaben.

Auf die Baustelle angelieferte oder bereitgestellte Bau- und Hilfsstoffe so wie Packmittel und Abfälle bilden gerade in der Errichtungsphase eine höhere Brandlast und erhöhen die Brandausbreitungsgefahren

©Deutscher Bauzeiger 27.1.1 Bauen - Bauleitung - Baustellensicherung

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