Arbeitsstättenrichtlinie
Arbeitsstättenrichtlinie - Toilette - Toilettenräume - ArbStättV
Die Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen
ASR 48/1,21.1 Toiletten i.S. von § 48 Abs.1 ArbStättV sind Toilettenzellen im Freien.
1.2 Toilettenräume i.S. von § 48 Abs. 1 ArbStättV sind Räume in Baracken oder vorhandenen Gebäuden sowie in Baustellenwagen, absetzbaren Baustellenwagen, Containern oder anderen Raumzellen, in denen mindestens ein Bedürfnisstand enthalten ist oder in denen mindestens eine Toilettenzelle abgetrennt ist.
1.3 Bedürfnisstände sind Becken, Wände, Rinnen oder Stände.
©Deutscher Bauzeiger 12.2.6 Bauen - Bauleitung - Arbeitsstättenrichtlinie Toiletten