SiGe Koordinator

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Der SiGe Plan - Koordination am Bau

Die Kenntnisse für Koordinatoren nach BaustellV, Anlage C, RAB 30

Sie als Bauherr sind auf Grund der Baustellen-Verordnung vom 10.06.1998 ab einer bestimmten Baustellengröße verpflichtet, geeignete Koordinatoren zur Arbeitssicherheit am Bau einzusetzen.

Der Koordinator soll die verschiedenen Unternehmer auf der Baustelle hinsichtlich der Arbeitssicherheit koordinieren.
 
Die Qualifikationen der Koordinatoren sind

  • baufachliche Kenntnisse
  • zwei Jahre Berufserfahrung
  • arbeitschutzfachliche  Kenntnisse

Der Koordinator muss diese der Arbeitsschutzbehörde belegen.

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