Bautagebuch Inhalt und Form
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Das Bautagebuch und sein Inhalt
Die öffentlichen Auftraggeber haben eigene Regelungen, z.B. beim Bund die „Richtlinie zu 411 – Bautagebuch – im Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes – VHB 2008“.14)
Das Bautagebuch dokumentiert den wesentlichen Ablauf der Baumaßnahme.
Es dient dem Auftraggeber aber auch zur Kontrolle der beauftragten und honorierten Leistungsphase Bauüberwachung.
Ein Bautagebuch ist auch ein Beweismittel beispielsweise wenn Bauunternehmen Nachtrags- oder Ersatzforderungen (z.B. Forderungen nach § 6 Nr. 6 VOB/B oder § 642 BGB wegen Bauzeitverzögerungen) oder aber Dritte Schadenersatz nach § 823 BGB (z.B. wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht) fordern.
Ohne das Bautagebuch wäre weder eine zielgerichtete Fehlersuche noch eine erfolgreiche Durchsetzung von Mängelansprüchen möglich.
Das Bautagebuch mit seiner bauinhaltlichen Überwachungspflicht dokumentiert, dass keinerlei Bauausführung ohne fachkundige Inhaltskontrolle erfolgt und durch nachfolgende Leistungen verdeckt wird.
Das Bautagebuch dokumentiert Anweisungen oder Konkretisierungen durch die Bauleitung.
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