Baubetreuung
Baubetreuung - Baubetreuer - Baubetreuungsvertrag - Bauherr - Vollmacht - Baustelle
Der Baubetreuer
Der Baubetreuer wird vom Bauherrn mit einem Baubetreuungsvertrag eingesetzt.
Im Baubetreuungsvertrag muss der Bauherr auf das genaueste festschreiben, in welchem Umfang die Baubetreuung zu erfolgen hat.
Der Baubetreuungsvertrag braucht nicht von einem Notar abgeschlossen werden.
Der Baubetreuer erstellt den Neubau auf dem Grundstück des Bauherrn im Namen und auf Rechnung des Bauherrn.
Der Baubetreuer arbeitet nach Ausführungsplänen des Entwurfsverfassers.
Der Baubetreuer ist kein Bauhandwerker und erbringt keine Bauleistungen.
Vollmacht für die Baubetreuung
Der Bauherr sollte den Baubetreuer zu allen notwendigen Leistungen berechtigen, welche für die Baudurchführung notwendig sind.
Mit der vom Bauherrn erteilten Baubetreuungsvollmacht schließt der Baubetreuer im Namen des Bauherrn die Bauverträge mit sämtlichen, am Bau beteiligten Bauhandwerkern ab.
Die Vollmacht wird durch den Paragraph 181 des BGB begrenzt.
Baubetreuung und Baufirmen
Es entsteht durch die Vollmacht eine direkte vertragliche Beziehung zwischen dem Bauherrn und den Bauhandwerkern, welche durch den Baubetreuer organisiert wird.
Der Baubetreuer veranlasst die Koordinierung und Überwachung der Handwerksarbeiten.
Die Baubetreuung auf der Baustelle
- koordiniert die an der Objektausführung fachlich Beteiligten
- den Überblick über die Fähigkeiten und Belange der am Bau Beteiligten
- vermeidet und löst, wenn möglich, Konflikte
- prüft die Ausführung der Bauarbeiten und Montagen auf Qualität
- kontrolliert die Ausführung von Tragwerken und den Einbau
- ist bei der Einbringung von Fertigteilen vor Ort
- überprüft die Übereinstimmung des Objekts mit dem Standsicherheitsnachweis
- veranlasst notwendige Winterbaumaßnahmen
- erstellt mit dem bauausführenden Unternehmer Aufmaße
- veranlasst die Abnahme der Bauleistungen
- erstellt die Mängelliste
- macht die Rechnungsprüfung
- sammelt und ordnet Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
Die Baubetreuung überprüft die Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.
Weiterführende Informationen zum Baubetreuungsvertrag
©Deutscher Bauzeiger 15.2.4 Bauen - Bauleitung - Bauüberwachung Bausachverständige - Baubetreuung