Generalklauseln Technik
Generalklausel - Anerkannte - Regeln - Stand - Technik - Wissenschaft - Klauseln
Die Generalklauseln in der Technik
Generalklauseln in der Technik gibt es viele.
Die am häufigsten verwendeten Generalklauseln werden im Folgenden erläutert.
Diese Generalklauseln sind Bestandteil in fast allen Verträgen zum Hausbau oder Umbau.
Bei diesen Generalklauseln kommt es auf Kleinigkeiten an.
Von den zurzeit verwendeten Generalklauseln sollten in Zukunft nur noch folgende Generalklauseln verwendet werden:
- allgemein anerkannte Regeln der Technik
- Stand der Technik
- Stand von Wissenschaft und Technik
Die Generalklausel: Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
Bei dem Begriff der allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.
Eine Definition des Begriffs allgemein anerkannter Regeln der Technik findet sich nicht im Gesetz, obwohl in einigen Regelungen dieser Begriff verwendet wird.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN und anderen Normen.
Vielmehr gehen die allgemein anerkannten Regeln der Technik über die allgemeinen technischen Vorschriften wozu auch die DIN-Normen gehören, hinaus.
Für Bauleistungen wird aufgrund der Dauerhaftigkeit des Werkes sowie des Kenntnisstandes der Ausführenden in der Regel die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gefordert.
Die Generalklausel: Stand der Technik
Der Stand der Technik ist eine höhere Stufe der technischen Entwicklung, die sich aber in der Praxis noch nicht langfristig bewährt haben muss.
Der Stand der Technik ist eine Technikklausel und stellt die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt dar.
Der Stand der Technik basiert auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik.
Der Begriff Stand der Technik findet sich in vielen Vorschriften und Verträgen und wird durch die Regelungen zur Rechtsförmlichkeit präzise definiert.
Die Generalklausel: Stand von Wissenschaft und Technik
Der Stand von Wissenschaft und Technik ist die höchste Stufe der Leistungsskala, damit werden technische Spitzenleistungen umschrieben, die wissenschaftlich gesichert sind.
Der Stand der Wissenschaft ist die höchste Technikklausel, die den aktuellen Forschungsstand in einem Fachgebiet darstellt.
Der Begriff Stand der Wissenschaft und Technik kommt im Atomgesetz öfters als Generalklausel vor.
aus BMJV Handbuch der Rechtsförmlichkeit
Generalklauseln die vertraglich festgeschrieben sind können sich somit eher positiv für sie oder eher positiv für den Generalunternehmer auswirken.
Achten Sie deshalb darauf, dass die für sie beste Generalklausel in ihrem Vertrag steht.
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