Bauleiter Polier
Bauleiter - Polier - Kapo - Bauleitung - Vorarbeiter - Baufirma
Der Polier als stellvertretender Bauleiter
Der Polier, auch Kapo genannt, war früher der Sprecher der Bauarbeiter und der eingesetzte Vertreter der Baufirma.
Für die Bauleitung ist der Polier der verantwortliche Gesprächspartner der Baufirma.
Der Polier nimmt die Anweisungen des Bauleiters entgegen und setzt diese mit seiner Fachkompetenz um.
Die Ausführungspläne müssen vom Polier in die Praxis umgesetzt werden.
Der Polier hat die Aufgabe, den Einsatz der Baukolonnen verantwortlich zu leiten und zu überwachen.
Der Polier teilt die Arbeitskräfte und Maschinen so ein, dass der Bauzeitenplan eingehalten werden kann.
Neben gutem Fachwissen benötigt der Polier auch Kenntnisse, wie man Menschen führt.
Der Geprüfte Polier im Hochbau (Maurerpolier)
Lehrgänge zum Geprüften Polier nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Polier" BGBI Teil I, Seite 667 vom 20.Juni 1979, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. April 1999 (BGBI.I S.711) ab 1.Mai 1999 in Kraft.
Zur Polierprüfung wird zugelassen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
1- Keine fachlich geeignete abgeschlossene Berufsausbildung.
Im Einzelfall können auch Arbeiter ohne Gesellenbrief, aber mit langjähriger Berufserfahrung zur Polierausbildung zugelassen werden.
Entsprechende einschlägige bauliche Berufspraxis von 6 – 8 Jahren.
Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten auf einer Baustelle abgeleistet sein,
die der beruflichen Fortbildung zum Polier dienlich ist.
2- Fachlich geeignete abgeschlossene gewerblich-technischen Berufsausbildung
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-5 jährige einschlägige Berufspraxis
3- Fachlich geeignete abgeschlossene Berufsausbildung.
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter und eine einschlägige Berufspraxis von mind. 3-5 Jahren in dem beantragten Gewerk.
4- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Bau zugeordnet werden kann, und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens 5 Jahre beträgt.
Zulassungsvoraussetzungen zur Polierprüfung
Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Nachweis einer fachlich geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung
- Nachweis einer insgesamt 6-jährigen fachlich geeigneten praktischen Tätigkeit (einschließlich der beruflichen Ausbildungszeit) oder 8 Jahre Berufspraxis bei fehlender Ausbildung.
Die Zulassung erteilt die zuständige IHK.
Kammerprüfung
Abschluss IHK-Zeugnis "Geprüfter Polier Hochbau".
Abschluss IHK-Zeugnis "Geprüfter Polier Tiefbau".
©Deutscher Bauzeiger 17.2.1 Bauen - Bauleitung - Polier - Bauleiter Polier